Firmenspecial
Der Wirtschaftsfaktor Rauchen ist auf Unternehmensebene eine ökonomisch ernst zu nehmende Motivation zum Umdenken! Sicherlich ist die Umsetzung von Maßnahmen und Konzepten zum Nichtraucherschutz und zur Förderung des Nichtrauchens mit der Investition von Zeit und Kosten verbunden. Mittel- und langfristig führen diese Investitionen jedoch zu Kostenersparnissen, einer höheren Motivation und Produktivität sowie zu einem besseren Betriebsklima.
Ihr Unternehmen gewinnt
- eine steigende Effizienz und Produktivität durch den Wegfall zusätzlicher Raucherpausen,
- einen niedrigeren Krankenstand, da Nichtraucher im Durchschnitt 30 bis 40% weniger häufig erkranken als Raucher,
- geringere Personalkosten durch die Reduktion von Fehltagen und damit auch eine geringere Fluktuation,
- eine motivierte Belegschaft auf der einen Seite durch besseres "Betriebsklima" sowie auf der anderen, dass nicht rauchenden Angestellten ein erheblich größerer Teil ihres Gehaltes zur Freizeitgestaltung bleibt und
- den Imagegewinn für das Unternehmen bzw. die Einrichtung.
Zusätzlich gibt es seit 2009 einen neuen Steuerfreibetrag für betriebliche Gesundheitsförderung.
Das Jahressteuergesetz 2009 beinhaltet eine für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichsam interessante Neuregelung. Es wurde ein neuer Freibetrag für Arbeitgeberleistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung in Höhe von jährlich 500,00 Euro je Arbeitnehmer eingeführt (§ 3 Nr. 34 EStG). Damit können Leistungen des Arbeitgebers, die den allgemeinen Gesundheitszustand der Arbeitnehmer verbessern sollen, steuer- und sozialversicherungsfrei geleistet werden. Nicht allerdings Beiträge für Sportverein und Fitnessstudios. Begünstigt sind Raucherentwöhnung, Gewichtsreduzierung oder Stressbewältigung, aber auch Kurse zur gesunden Ernährung oder Rückengymnastik.
Hinweis: Die Leistungen müssen vom Arbeitgeber zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. Eine Umwandlung von Arbeitslohn ist nicht zulässig. Das heißt, der Arbeitgeber kann die Kosten der Lasertherapie komplett steuerlich als Betriebsausgabe absetzen.
Gern unterbreiten wir Ihnen dazu ein individuelles Firmenangebot. Bitte kontaktieren Sie uns unter unserer gebührenfreien Hotline oder unter info@zigarettenfrei24.de.
